Einspeisvergütung

Konzept zur Änderung der Einspeisevergütung von Erneuerbaren Energierzeugern

Das heute bestehende Konzept der Einspeisevergütung ist im EEG Gesetz geregelt. Hier sind zwei wesentliche Previlegien festgeschrieben.

- Vorrag bei der Einspeisung ins Netz

- garantierte KW- Preise für den eingespeisten Strom.

 Diese Regelung hat sich für den Anschub der Instellation von den “Erneuerbaren Enerien” durchgesetzt. Für den weiteren Ausbau ist dieses Konzept der Preisgarantie untragbar geworden. Realität ist nun: Die Preise an der Strombörse fallen und die Umlage für den Verbraucher steigt. Das hatte man bei der Einrichtung des EEG nicht bedacht. Was nun? Die Politik rauft sich die Haare, denn es muss etwas geschehen.

Die Preisgarantie muss ersetzt werden durch eine garantierte Kapitalisierung des eingesetzten Kapitals. Eine Verzinsung nach marktüblicher Verzinsung.

Z.B.: Verzinsung des eingesetzten Kapitals mit 4%. Vergütung der Abschreibung ( 20 Jahre). Zahlung der Vergütung entsprechend der Verfügbarkeit der Anlage. Bei 100% Verfügbarkeit gleich volle Vergütung. Eine Kapitalisierung der Investition erfolgt nur für die Zeit der Verfügbarkeit der Anlage.

 

 

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